Peters Parlamentsgezwitscher

Peters Parlamentsgezwitscher

Peters Parlamentsgezwitscher

Sitzungswoche 28.11. – 2.12.2016

Zum Beginn dieser Sitzungswoche durften wir im Berliner Team zunächst unsere neue Praktikantin Miriam Beulting herzlich willkommen heißen, die uns bis Mitte Februar in unserer Arbeit unterstützen wird (und z.B. auch schon die Vorlage für dieses Parlamentsgezwitscher für mich erstellt hat).

Politisch standen in dieser Woche gleich mehrere zukunftsweisende Entscheidungen im Bundestag an. Dazu zählte unter anderem die Abstimmung über das Bundesteilhabegesetz am Donnerstag. Das Gesetz soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen in Deutschland ihre Menschenrechte künftig im vollen Umfang wahrnehmen können. Denn bislang gibt es hier noch viel Nachbesserungsbedarf, wie etwa der Fachausschuss der Vereinten Nationen betont. Zwar erhielt das Bundesteilhabegesetz in letzter Sekunde auf großen Druck der Zivilgesellschaft noch einige Neuerungen, die den Forderungen von behinderten Menschen und ihren Verbänden entsprechen. Vieles bleibt in dem neuen Teilhabegesetz der Großen Koalition aber leider auf der Strecke. So können Menschen mit Behinderungen beispielsweise nach wie vor gezwungen werden, in einem Wohnheim statt in einer eigenen Wohnung zu leben. Wir Grüne haben dem Gesetzentwurf daher nicht zugestimmt und hoffen, die notwendigen Nachbesserungen nach der nächsten Bundestagswahl angehen zu können. Denn bei dem Grundsatz, dass jeder Mensch in Deutschland selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, dürfen keine Abstriche gemacht werden. Mehr zum Thema auf der Website von Ability Watch und in der Erklärung der Grünen Bundestagsfraktion.

Wenig überzeugen kann auch der neue Bundesverkehrswegeplan, der am Freitag von SPD und CDU verabschiedet wurde. Obwohl der Verkehrssektor 18% der deutschen Treibhausgase produziert und große Flächen verbraucht, scheint Verkehrsminister Dobrindt noch nicht ganz verstanden zu haben, dass wir in Deutschland dringend eine Verkehrswende brauchen. Der Bundesverkehrswegeplan, der jetzt Wegweiser für unsere künftige Mobilität aufstellt, setzt nämlich an erster Stelle auf den Straßenbau. Damit wird das Auto gegenüber umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln und integrierten Konzepten immer noch bevorzugt. Wie sich das mit den deutschen Klimaschutz und Nachhaltigkeitszielen vereinbaren lässt, weiß die Bundesregierung vermutlich selbst nicht. Meine Einschätzung zu diesem aus der Zeit gefallenen Machwerk von Minister Dobrindt findet ihr hier.

Protest gegen das Gentechnikgesetz

Protest gegen das Gentechnikgesetz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Den dritten großen Aufreger in dieser Sitzungswoche lieferte die Bundesregierung mit der Einbringung ihres „Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes“ zur ersten Beratung im Plenum. Dieses Gesetz soll eigentlich in Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie zum „Opt-Out“ dazu führen, dass keine Gentech-Pflanzen mehr auf Deutschlands Äckern wachsen. Doch bei genauer Betrachtung bereitet der Gesetzentwurf eher einem Comeback der Agro-Gentechnik den Weg als sie dauerhaft auszuschließen. Beispielsweise ist die Zustimmung des traditionell gentechnikfreundlichen Bundesforschungsministeriums als Voraussetzung für ein Verbot festgeschrieben. Der Antrag eines einzelnen anbauwilligen Bundeslandes würde reichen, um das bundesweite Verbot wieder zu kippen – ein „Flickenteppich“ zwischen Ländern, die Gentechnik auf dem Acker ausschließen und welchen, die sie erlauben, wäre vorprogrammiert. Schade nur, dass sich fliegende Samen nicht an Ländergrenzen halten…

Mit einem zusätzlichen Passus versucht der Gesetzentwurf, Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Methoden verändert wurden, am „Opt out“ vorbei den Weg in den Anbau zu bereiten. Bereits am 20. Oktober haben wir die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, stattdessen den Gesetzentwurf des Bundesrats als Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren zu verwenden. Darin hatten sich die Länder schon 2015 auf sinnvolle Regeln geeinigt, um bundesweit einheitliche Anbauverbote mit größtmöglicher Rechtssicherheit auszustatten. Interessant war die parlamentarische Beratung dazu am Freitag im Plenum. Wer den SPD-Redner*innen zuhörte, musste den Eindruck gewinnen, das dieser Gesetzentwurf die Ressortabstimmung und den Kabinettsbeschluss nicht durchlaufen habe oder dass sämtliche SPD-Minister*innen, die diesen Gremien ja auch angehören, entweder bei der Befassung krank waren oder im Tiefschlaf. Denn die Kritik der SPD an dem Gesetzentwurf von Minister Schmidt war genauso fundamental wie die von uns GRÜNEN und den LINKEN. Das lässt spannende Ausschussberatungen erwarten.

Ein anderes, bedrückendes Thema, das mich ab dieser Woche stärker beschäftigen wird, ist die politische Lage in der Türkei. Gemeinsam mit vielen anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages beteilige ich mich an dem Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“. In dessen Rahmen übernehmen Bundestagsabgeordnete eine Patenschaft für Parlamentarier*innen im Ausland, die in ihrer Tätigkeit behindert werden und aufgrund ihres politischen Engagements ernsthaften Gefährdungen ausgesetzt sind. Mit meinen Kollegen Karamba Diaby (SPD) und Frank Heinrich (CDU) habe ich nun die Patenschaft für Osman Baydemir übernommen. Herr Baydemir ist ein kurdischer Menschenrechtler und Oppositionspolitiker der pro-kurdischen Partei HDP. Die Opposition im türkischen Parlament ist nach gescheitertem Putschversuch und seither anhaltendem staatlichen Gegenputsch massiven Repressalien, der Aufhebung ihrer Immunität, Razzien und willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt. Mit unserem Engagement wollen wir zumindest ein Zeichen der Solidarität setzen und über unsere Kanäle und die Herstellung von Öffentlichkeit versuchen, den Kolleg*innen etwas Sicherheit zu geben.

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