Aktuell sind im Umweltbereich 14 EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig. Allein zwei Verfahren betreffen unsere wichtigste Lebensgrundlage – das Wasser.
Dies betrifft die nicht ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung von Umweltschutzbestimmungen der Wasserrahmen- sowie die Nitratrichtlinie.
Im ehemaligen Umwelt-Musterland Deutschland liegt im Bereich Wasser vieles im Argen. Nicht nur die Überdüngung mit Nitraten und Phosphaten, auch Wassergefährdung durch Arzneimittel wie Antibiotika aufgrund des massiven Einsatzes in der industriellen Tierhaltung, Mikroplastik aus Kosmetika, Autoreifen und Plastikmüll, Salze und Eisen aus dem Bergbau Und nicht zuletzt Frackingfluide und Lagerstättenwasser aus der Öl- und Erdgasförderung gefährden und verunreinigen unser Wasser.
Was macht die Bundesregierung?
Sie gibt selbst in der Antwort auf die Kleine Anfrage Gewässerqualität und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu, dass die aktuelle Novelle der Düngegesetzgebung nicht ausreichen wird, Flüsse bald wieder in guten, ökologischen Zustand zu versetzen.
Auch hat die Bundesregierung es mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes versäumt das Vorsorgeprinzip als Leitmotiv deutscher Umweltpolitik zu stärken.
Zukünftig werden sich Wasserverschmutzer, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, weiträumig der Beteiligung an den Kosten der Herstellung des guten ökologischen und chemischen Zustands unserer Gewässer entziehen können.
Angemessene Beiträge zur Deckung der Kosten von Wasserdienstleistungen sollten nicht nur vorgeschrieben werden können, wenn die Bewirtschaftungsziele gefährdet werden.
Denn die EU Mitgliedsstaaten haben gemäß Wasserrahmenrichtlinie dem Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten nach dem Verursacherprinzip verpflichtet.
Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung zum Wasserhaushaltsgesetz wird dem nicht gerecht.
Grüne Position Gewässerschutz
Mit unseren Änderungsanträgen stellen wir klar, dass Verschmutzer oder Nutzer von Wasser, wie die Bergbauindustrie oder die Landwirtschaft, grundsätzlich zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen angemessen beizutragen haben. Der Antrag stellt klar, dass in der Regel, die Wassernutzung mit Kosten verbunden ist und von Nutzer getragen werden muss.
Hinzu kommt, dass die Bundesregierung ohne Not Rechtsunsicherheit für die Wasserentgelte der 13 Bundesländer schafft, die solche Entgelte erheben.
Dies lehnen wir entschieden ab und haben einen Änderungsantrag eingebracht, der für die Bundesländer Rechtssicherheit hinsichtlich der Wasserentnahmeentgelte schaffen soll.
Denn der § 6a WHG in der von der Bundesregierung eingebrachten Fassung könnte dazu führen, dass nur noch solche Entgeltregelungen zulässig sind, die der Erreichung der Bewirtschaftungsziele dienen und dafür erforderlich sind. Andere Regelungen hingegen nicht.
Das ist nicht nachvollziehbar, denn diese Entgelte werden in Bundesländern zur Finanzierung von Hochwasserschutz und weiteren wichtigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erhoben. Es geht hier immerhin um ein Finanzierungsvolumen von 380 Millionen Euro, das so in 2014 erzielt wurde.
Wenn diese Einnahmequelle versiegt, hätte dies katastrophale Auswirkungen auf die Länderhaushalte und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Da z. B. die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen unterbleiben oder zumindest erheblich verzögert würde.
Auch hat die Bundesregierung es versäumt mit dieser Novelle die Möglichkeit zu nutzen sich zum vorsorgenden Grundwasserschutz und zur uneingeschränkten Geltung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes für alle Grundwassernutzungen zu bekennen.
Sie hätte die Chance gehabt mit einem konsequenten Verbot von Fracking den Schutz von Grundwässern sicherzustellen. Leider wurde der Entschließungsantrag zum Verbot von Fracking der Grünen von der großen Koalition abgelehnt.
Rede zum Wasserhaushaltsgesetz
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